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Damit man die Angebote der Versicherer vernünftig miteinander vergleichen kann, sollte man zunächst einmal auf die Leistungen eingehen. Vom Gesetz her ist lediglich die reine Haftpflicht vorgeschrieben. Diese beinhaltet den Versicherungsschutz für Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug verursacht werden. Darüber hinaus kann man sein Fahrzeug aber auch für eigene Schäden versichern für den Fall, wenn am eigenen Kfz Schäden verursacht wurden, der Verursacher jedoch nicht ermittelt werden kann. Diesen Schutz nennt man dann Kasko-Versicherung, welche sich wiederum unterscheiden lässt in Vollkasko und Teilkasko.
Während bei der Vollkasko alle Schäden am Fahrzeug versichert sind, gilt dies bei der Teilkasko nur für gewisse Schäden. Beide Versicherungsarten werden sowohl mit als auch ohne Selbstbeteiligung angeboten. Bei einer Selbstbeteiligung übernimmt die Versicherung die Schadenregulierung abzüglich der festgesetzten Selbstbeteiligung. Solche Kaskoversicherungen sind zwar nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben aber wenn man sein Fahrzeug mit einem Kredit finanziert hat, dann verlangt die Bank zumeist während der Kreditlaufzeit eine Vollkasko-Versicherung.

Die Beiträge für eine Kfz-Haftpflicht werden nach einem bestimmten Muster berechnet. Dafür sind folgende Merkmale maßgebend: Fahrzeugart und –typ, Leistungsstärke des Fahrzeugs und Zulassungsort (Wohnort des Halters). Anhand dieser Kriterien wird das Fahrzeug zunächst in eine Typenklasse eingeteilt. Sie richtet sich danach, wie oft und wie hoch ein Schaden an Fahrzeugen gleichen Typs auftreten. In der Regionalklasse wird festgehalten, wie oft in der Region Schadenfälle mit Fahrzeugen auftreten. Mit der Leistungsstärke des Motors werden weitere Abstufungen vorgenommen – je höher die Leistung desto höher auch der Versicherungsbeitrag (höhere Leistung=größere Gefahr).

Obwohl alle Versicherer nach dem gleichen Schema ihre Beiträge berechnen gibt es enorme Unterschiede in der Beitragshöhe. Das liegt vor allen Dingen daran, dass die Versicherer in der Beitragsgestaltung ungebunden sind. Daher empfiehlt es sich für jeden Kfz-Halter, einen genauen Vergleich durchzuführen. Die Leistungen, die der Versicherer bieten muss, sind vom Gesetzgeber her vorgeschrieben. So kann man schon allein über den Beitragsvergleich seine Auswahl treffen. Einen solchen Vergleich kann man natürlich mit dem hier angebrachten Vergleichsrechner durchführen und sich dann für eine Versicherung entscheiden, denn Geld zu verschenken hat heutzutage niemand mehr.